Sachverständigenrat
Dient der Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und hat die Aufgabe:
- im Abstand von zwei Jahren Gutachten zu erstellen und in diesem Rahmen die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren
- unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehender Überversorgung zu entwickeln
- Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorzulegen
- sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.
Sedierung
Selbstbehalttarif
- Jeder Versicherte kann mit seiner Kasse einen Selbstbehalttarif vereinbaren. Die Krankenkasse gewährt einen günstigeren Tarif, im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherte, bei Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen einen bestimmten Betrag aus eigener Tasche zu zahlen. In vergleichbarer Weise können Versicherte spezielle Tarife wählen, die Prämienzahlungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen vorsehen.
Solidaritätsprinzip
- Rahmenbedingungen zum allgemeinen Bedürfnis nach sozialer Sicherheit
- Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten getragen. Unabhängig vom gezahlten Beitrag in die Sozialversicherungen (?) besteht ein umfassender Schutz (solidarischer Ansatz) – Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles.
Somatik
- Beschreibt Erkrankungen mit körperlichem Hintergrund, die nicht die psychische Gesundheit betreffen.
Sozialversicherung
- Kernelement des deutschen Sozialsystems
- Ein gesetzliches Versicherungssystem als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands; als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit
Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
- In der Regel arbeiten Ärzte und Sozialarbeiter beim SpDi, bisweilen auch Krankenschwestern oder Psychologen. Meist bieten sie aber weder Psychotherapie an, noch dürfen sie Medikamente verschreiben.
- Die SpDi halten Kontakt zu Menschen mit Psychosen, die sich isolieren, machen Hausbesuche bei betroffenen Familien, bieten Kontaktmöglichkeiten und Beratung und beurteilen gefährdete Patienten.
- Adressen Sozialpsychiatrischer Dienste erhält man beim Gesundheitsamt. Die Inanspruchnahme ihrer Angebote ist kostenlos.
Spätdyskinesien
- Stereotype
- d.h. gleichförmige, wiederkehrende Saug-, Schmatz- und Kaubewegungen
- Häufig Folgen einer Langzeitbehandlung
- v.a. bei älteren Antipsychiotika
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Untersteht der Aufsicht des Bundesministerium für Gesundheit
- Der Verwaltungsrat besteht aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der See-Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse
- Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben Ende 2008 ihre Funktion als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren; an ihre Stelle trat bereits zum 01.07.2008 der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“, der von allen gesetzlichen Krankenkassen gebildet wird
- Dieser vertritt künftig allein und einheitlich alle Kassen auf Bundesebene, etwa in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft
- Diese grundlegende Veränderung der organisatorischen Strukturen der GKV erfolgte durch das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-WSG)
Stufenweise Wiedereingliederung
- Ziel des sogenannten "Hamburger Modells" ist, arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen, um den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern.
- Die Dauer der Wiedereingliederung ist unterschiedlich, in der Regel beträgt sie sechs Wochen bis sechs Monate. Während der Maßnahme gilt der Arbeinehmer weiterhin als arbeitsunfähig und erhält Kranken- bzw. Übergangsgeld.
- Den Antrag auf Stufenweise Wiedereingliederung stellt der Patient gemeinsam mit dem Arzt. Er wird bei der Krankenkasse eingereicht.
Suizidgefahr/ suizidales Verhalten
- Suizidalität, auch Suizidgefährdung oder umgangssprachlich Lebensmüdigkeit genannt
- Umschreibt einen psychischen Zustand, in dem Gedanken, Phantasien, Impulse und Handlungen anhaltend, wiederholt oder in bestimmten krisenhaften Zuspitzungen darauf ausgerichtet sind, gezielt den eigenen Tod herbeizuführen
- Selbsttötungsgedanken von depressiven Menschen müssen sehr ernst genommen werden. Eine schnelle Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt ist wichtig.
- Hilfe für betroffene Personen bieten der behandelnde Arzt, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, oder die Telefonseelsorge (Tel.: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, www.telefonseelsorge.de)
Supportiv